GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung – und ist die mit Abstand beliebteste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Was GmbH genau bedeutet, wie sie funktioniert und für wen sie sinnvoll ist, erfährst du hier.
- GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 1 GmbHG)
- Kernmerkmal: Die Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen – nicht privat
- Mindestkapital: 25.000 Euro (davon 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen)
- Gründung: Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Eintragung ins Handelsregister
- Alternative: UG (haftungsbeschränkt) – „Mini-GmbH“ ab 1 Euro Stammkapital
Was bedeutet GmbH – die vollständige Erklärung
GmbH ist die Abkürzung für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Das Entscheidende steckt im Wort „beschränkt“: Die Gesellschafter haften für Schulden der GmbH nur in Höhe ihrer Einlage – nicht mit ihrem privaten Vermögen. Wenn die GmbH in die Insolvenz geht, verlierst du im schlimmsten Fall deine Einlage – aber nicht dein Haus oder dein Privatvermögen.
Das unterscheidet die GmbH grundlegend von Einzelunternehmen, GbR oder OHG, bei denen die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Aufbau und Organe einer GmbH
Eine GmbH besteht aus drei wesentlichen Organen:
- Gesellschafterversammlung – Das oberste Beschlussorgan. Alle Gesellschafter treffen gemeinsam wesentliche Entscheidungen (Jahresabschluss, Gewinnausschüttung, Abberufung des Geschäftsführers).
- Geschäftsführer – Führt die GmbH operativ und vertritt sie nach außen. Kann Gesellschafter sein (Gesellschafter-Geschäftsführer) oder von außen bestellt werden (Fremdgeschäftsführer).
- Aufsichtsrat – Nur bei bestimmten Größen oder wenn im Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Kontrolliert die Geschäftsführung.
GmbH gründen: Die wichtigsten Schritte
1. Gesellschaftsvertrag (Satzung)
Der Gesellschaftsvertrag regelt alles Wesentliche: Firma (Name), Sitz, Stammkapital, Anteile der Gesellschafter, Geschäftsführung. Er muss notariell beurkundet werden – das ist zwingend vorgeschrieben.
2. Stammkapital einzahlen
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei Gründung müssen mindestens 12.500 Euro tatsächlich eingezahlt sein – der Rest kann als ausstehende Einlage im Gesellschaftsvertrag stehen. Das Geld wird auf ein Geschäftskonto eingezahlt, bevor die Eintragung ins Handelsregister beantragt wird.
3. Handelsregistereintragung
Der Notar meldet die GmbH zum Handelsregister an. Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung – bis dahin ist sie eine „GmbH in Gründung“ (GmbH i.G.), die unter bestimmten Bedingungen bereits handeln kann, aber noch nicht vollständig haftungsbeschränkt ist.
Kosten einer GmbH-Gründung
- Notarkosten: ca. 300 – 1.500 Euro (je nach Stammkapital und Aufwand)
- Handelsregistergebühren: ca. 150 – 300 Euro
- Stammkapital: mindestens 12.500 Euro einzuzahlen
- Laufend: Jahresabschluss (Bilanzierer, kein EÜR), Steuerberater empfohlen
GmbH vs. UG: Was ist der Unterschied?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist die „kleine Schwester“ der GmbH – auch Unternehmergesellschaft oder Mini-GmbH genannt. Sie kann mit nur 1 Euro Stammkapital gegründet werden, hat aber eine Besonderheit: Sie muss jährlich 25 Prozent des Jahresgewinns zurückstellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht – erst dann kann sie in eine reguläre GmbH umgewandelt werden.
Die UG eignet sich für Gründer ohne viel Startkapital, die trotzdem die Haftungsbeschränkung wollen. Der Nachteil: Sie wirkt nach außen weniger seriös als eine GmbH und hat eingeschränktere Möglichkeiten bei der Gewinnausschüttung.
Steuern bei der GmbH
Eine GmbH unterliegt drei Steuerarten:
- Körperschaftsteuer: 15 % auf den Gewinn (bundeseinheitlich)
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (= 0,825 % effektiv)
- Gewerbesteuer: abhängig vom Hebesatz der Gemeinde (effektiv ca. 14–17 %)
Insgesamt zahlt eine GmbH damit etwa 30 Prozent Steuern auf den Gewinn (Körperschaft + Gewerbesteuer). Wenn du als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt beziehst, ist das als Betriebsausgabe absetzbar und reduziert den Gewinn.
Fazit
Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform in Deutschland – und das hat gute Gründe: Haftungsbeschränkung, professionelles Auftreten, klare Struktur. Wer die 25.000 Euro Stammkapital aufbringen kann und bereit ist, Geld für Notar und Steuerberater auszugeben, ist mit einer GmbH gut aufgestellt. Wer weniger Kapital hat, sollte die UG (haftungsbeschränkt) prüfen.
Häufige Fragen zur GmbH
Kann eine GmbH von einer Person gegründet werden?
Ja – die Einpersonen-GmbH ist zulässig. Eine GmbH kann auch von einem einzigen Gesellschafter gegründet werden, der gleichzeitig Geschäftsführer ist. Das ist eine sehr häufige Konstellation bei selbstständigen Unternehmern.
Haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich?
In der Regel nicht – der Geschäftsführer haftet nicht für Schulden der GmbH. Ausnahmen gibt es bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, bei Verstößen gegen Steuerrecht (nicht abgeführte Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge) und bei Insolvenzverschleppung.
Wann muss eine GmbH Bilanz erstellen?
Immer – eine GmbH ist als Kapitalgesellschaft immer buchführungs- und bilanzierungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Eine EÜR reicht bei einer GmbH nicht aus.
