Nebenberuflich selbstständig sein klingt attraktiv: eigene Projekte, extra Einkommen, mehr Freiheit. Aber was musst du bei Steuern, Sozialversicherung und deinem Arbeitgeber beachten? Dieser Ratgeber gibt dir einen realistischen Überblick.
- Nebenberufliche Selbstständigkeit ist grundsätzlich erlaubt – aber Arbeitgeber muss informiert werden
- Gewerbe anmelden, wenn gewerbliche Tätigkeit (Freiberufler: nicht nötig)
- Einkommen aus der Nebentätigkeit ist steuerpflichtig (Einkommensteuer)
- Bis 22.000 € Umsatz: Kleinunternehmerregelung möglich (keine MwSt.-Pflicht)
- Arbeitszeit-Grenze: max. 20 Stunden/Woche gilt als Nebentätigkeit für die Sozialversicherung
Nebenberuflich selbstständig: Was bedeutet das?
Nebenberuflich selbstständig heißt: Du bist hauptberuflich angestellt (oder verbeamtet), aber übst daneben eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aus. Du verkaufst Produkte, bietest Dienstleistungen an, arbeitest als Freelancer oder betreibst ein Online-Business – neben deinem regulären Job.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Ja – in den meisten Fällen. Schau in deinen Arbeitsvertrag: Viele Verträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel, die eine Genehmigung oder zumindest eine Meldung beim Arbeitgeber verlangt. Dein Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit ablehnen, wenn sie:
- In direkter Konkurrenz zu seinem Unternehmen steht
- Deine Arbeitskraft für den Hauptjob beeinträchtigt
- Gegen Geheimhaltungspflichten verstößt
Eine Nebentätigkeit, die den Job nicht beeinträchtigt und keine Interessenkonflikte schafft, kann dein Arbeitgeber in der Regel nicht verbieten. Im Zweifel: schriftlich anfragen und die Genehmigung schriftlich einholen.
Gewerbe anmelden: Wann ist das nötig?
Wenn du gewerblich tätig bist (also Produkte verkaufst, handwerkliche Dienste anbietest etc.), musst du ein Gewerbe anmelden – auch nebenberuflich. Die Kosten liegen bei 15–65 Euro, je nach Gemeinde.
Wenn du als Freiberufler tätig bist (Schriftsteller, Journalist, Programmierer, Künstler, Ärzte, Rechtsanwälte etc. nach § 18 EStG), brauchst du kein Gewerbe. Du meldest dich einfach beim Finanzamt an und reichst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein.
Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Dein Einkommen aus der Nebentätigkeit ist einkommensteuerpflichtig und wird zu deinem Angestellteneinkommen addiert. Das bedeutet: Du zahlst den Steuersatz, der sich aus deinem Gesamteinkommen ergibt – und der liegt durch den Angestelltenjob oft schon im mittleren bis hohen Bereich.
- Umsatzsteuer: Bis 22.000 Euro Jahresumsatz kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen – keine MwSt.-Pflicht.
- Gewerbesteuer: Fällig ab einem Gewinn von über 24.500 Euro aus der gewerblichen Tätigkeit – für die meisten Nebentätigkeiten kein Thema.
- Einkommensteuer: Gewinn aus der Nebentätigkeit (Einnahmen minus Betriebsausgaben) wird in der Steuererklärung mit dem restlichen Einkommen zusammengerechnet.
Sozialversicherung: Was ändert sich?
Als Angestellter bist du über deinen Hauptjob sozialversichert. Deine nebenberufliche Selbstständigkeit ändert daran in der Regel nichts – solange sie nicht hauptberuflich ist. Die Grenzwerte:
- Zeitlich: Nebenberuflich gilt, wenn du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in der Nebentätigkeit arbeitest
- Einkommensgrenze: Der Verdienst aus der Nebentätigkeit darf nicht dauerhaft höher sein als der aus dem Hauptjob
Wenn du diese Grenzen überschreitest, könnte die Krankenkasse die Nebentätigkeit als hauptberuflich einstufen – mit höheren Beiträgen als Folge. Im Zweifelsfall: mit der Krankenkasse abklären.
Häufige Fehler bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
- Arbeitgeber nicht informieren: Risiko einer Abmahnung oder Kündigung
- Kein Gewerbe anmelden: Ordnungswidrigkeiten vermeiden – lieber gleich anmelden
- Steuerliche Gewinne vergessen: Das Finanzamt erfährt es spätestens bei der Steuererklärung
- Keine Rücklagen bilden: Steuernachzahlungen kommen oft unerwartet hoch
Fazit
Nebenberuflich selbstständig sein ist gut möglich – solange du die Spielregeln kennst. Informiere deinen Arbeitgeber, meld das Gewerbe an (wenn nötig) und denk daran, dass dein Nebeneinkommen steuerpflichtig ist. Mit der Kleinunternehmerregelung sparst du dir den MwSt.-Aufwand, solange du unter der Umsatzgrenze bleibst.
Häufige Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Wie viel darf ich nebenberuflich verdienen?
Es gibt keine feste Einkommensgrenze für die nebenberufliche Selbstständigkeit. Du musst aber alle Einnahmen versteuern. Für die Sozialversicherung gilt: Solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in der Nebentätigkeit arbeitest und der Hauptjob das höhere Einkommen bringt, bleibst du sozialversicherungsrechtlich nebenberuflich.
Kann ich meinen Arbeitgeber wechseln, wenn mir die Nebentätigkeit zu groß wird?
Ja – wenn deine Nebentätigkeit wächst und du sie vollberuflich machen möchtest, hast du mehrere Optionen: in Teilzeit wechseln, eine Sabbatical-Phase nehmen oder kündigen und den Schritt in die Vollzeit-Selbstständigkeit wagen. Bevor du kündigst: Überprüfe, ob deine Nebentätigkeit bereits so stabil ist, dass sie dein Einkommen trägt.
