Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern (Stand: Juli 2026) – prüfe im Zweifel die verlinkten Primärquellen oder sprich mit Steuerberater bzw. Anwalt.
Ein professionelles Angebot ist oft der erste formelle Kontakt mit einem Kunden – und der erste Eindruck zählt. Wer ein Angebot nachlässig formuliert oder wichtige Angaben vergisst, verliert Aufträge. Hier findest du eine vollständige Vorlage mit allen Bausteinen und einer Erklärung, was unbedingt reingehört.
- Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag auf Vertragsschluss (§ 145 BGB)
- Mit Annahme des Angebots entsteht ein verbindlicher Vertrag
- Pflichtinhalte: Leistungsbeschreibung, Preise, Gültigkeitsdauer, Zahlungsbedingungen
- Angebotsnummer und klare Referenz zur Anfrage des Kunden sind Best Practice
- Angebot ≠ Kostenvoranschlag – bei letzterem gibt es besondere Kostenüberschreitungsregeln
Angebot Vorlage: Vollständiges Muster
Die Vorlage zeigt ein professionelles Dienstleistungsangebot mit allen wesentlichen Bausteinen:
[Anschrift]
[PLZ Ort]
[E-Mail] · [Telefon]
USt-IdNr. / Steuernummer: [Nummer]
Angebots-Nr.: A-2026-042
Datum: 30.04.2026
Gültig bis: 30.05.2026
[Name des Kunden / Firmenname]
[Anschrift]
[PLZ Ort]
Bezug: Ihre Anfrage vom [Datum der Kundenanfrage]
Sehr geehrte/r [Frau/Herr Name],
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot:
| Pos. | Leistungsbeschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | [Leistung 1 – kurze, präzise Beschreibung] | 1 Pauschal | 1.200,00 € | 1.200,00 € |
| 2 | [Leistung 2 – z.B. Stundenbasis mit Beschreibung] | 5 Std. | 120,00 € | 600,00 € |
| Zwischensumme (netto) | 1.800,00 € | |||
| zzgl. 19 % MwSt. | 342,00 € | |||
| Gesamtbetrag (brutto) | 2.142,00 € | |||
Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungsstellung, netto
Gültigkeit: Dieses Angebot ist gültig bis [Datum]
Bei Auftragserteilung bitten wir um eine schriftliche Auftragsbestätigung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Was muss ein Angebot enthalten?
Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag auf Vertragsschluss (§ 145 BGB). Damit der Vertrag zustande kommen kann, wenn der Kunde „Ja“ sagt, muss das Angebot alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten:
- Genaue Leistungsbeschreibung – Was wird geliefert, was nicht? Pauschalpreis oder Stundensatz?
- Preise – Netto oder brutto? Mit oder ohne MwSt.? Zusatzkosten?
- Leistungszeitraum – Wann wird die Leistung erbracht oder geliefert?
- Gültigkeitsdauer – Bis wann gilt das Angebot? Ohne Angabe gilt § 147 BGB (angemessene Frist)
- Zahlungsbedingungen – Zahlungsziel, Anzahlung, Ratenzahlung?
- Ihre Kontaktdaten – Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr.
Angebot vs. Kostenvoranschlag: Der wichtige Unterschied
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, haben aber sehr unterschiedliche rechtliche Konsequenzen:
Ein Angebot ist ein verbindlicher Vertragsantrag. Wenn der Kunde zustimmt, ist der Preis fix – du kannst ihn nicht einseitig erhöhen.
Ein Kostenvoranschlag (§ 649 BGB – Kostenanschlag im Werkvertragsrecht) ist eine unverbindliche Schätzung. Aber Achtung: Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab – die Rechtsprechung nimmt das häufig ab etwa 15 bis 20 Prozent an –, musst du den Kunden unverzüglich informieren. Sonst kann der Kunde kündigen und dir drohen Schadensersatzansprüche.
Nutze „Angebot“ für feste Preise und „Kostenvoranschlag“ nur bei schwer kalkulierbaren Leistungen. Im Zweifel ist ein verbindliches Angebot mit Stundensatz-Schätzung („ca. 5–8 Stunden“) die sicherere Variante.
Tipps für ein überzeugendes Angebot
Leistungsbeschreibung konkret formulieren
Schwammige Formulierungen wie „Website erstellen“ sind problematisch. Schreib stattdessen: „Erstellung einer WordPress-Website mit 5 Unterseiten, responsivem Design und Kontaktformular“. Je genauer die Beschreibung, desto weniger Spielraum für Missverständnisse – und desto schwerer ist es für den Kunden, später den Scope zu erweitern.
Was nicht enthalten ist, explizit nennen
Schreib nicht nur, was du machst, sondern auch was nicht im Preis enthalten ist. „Nicht enthalten: Texterstellung, Bildmaterial, SEO-Optimierung, Hosting.“ Das verhindert Diskussionen nach Auftragserteilung.
Gültigkeitsdauer setzen
Ohne Gültigkeitsdatum gilt ein Angebot nicht ewig: Nach § 147 Abs. 2 BGB ist die Annahme nur innerhalb der Zeit möglich, in der du üblicherweise mit einer Antwort rechnen darfst. Weil das Auslegungssache ist, solltest du trotzdem immer ein klares Verfallsdatum setzen (4 bis 6 Wochen sind üblich).
Fazit
Ein gutes Angebot ist klar, vollständig und professionell – es signalisiert dem Kunden, dass du weißt, was du tust. Nutze die Vorlage oben als Ausgangspunkt, passe die Leistungspositionen auf deinen Auftrag an und vergiss die Gültigkeitsdauer nicht. Was nicht im Angebot steht, ist nicht vereinbart – also lieber eine Zeile mehr als eine zu wenig.
Häufige Fragen zur Angebot Vorlage
Ist ein Angebot per E-Mail rechtsgültig?
Ja. Ein Angebot per E-Mail ist in Deutschland grundsätzlich rechtsgültig – sofern alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sind. Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben, außer bei bestimmten Vertragsarten (z.B. Grundstückskauf).
Kann ich ein Angebot zurückziehen, nachdem es der Kunde angenommen hat?
In der Regel nicht – mit der Annahme kommt der Vertrag zustande (§§ 145 ff. BGB). Ausnahme: Du kannst ein Widerrufsrecht einbauen oder das Angebot als „freibleibend“ kennzeichnen. „Freibleibend“ bedeutet, dass das Angebot keine Bindungswirkung hat – dann ist es eher ein Kostenvoranschlag.
Muss ich eine Angebotsnummer vergeben?
Rechtlich nicht zwingend – aber dringend empfohlen. Eine Angebotsnummer erleichtert die Nachverfolgung und spätere Rechnungsstellung erheblich. Wenn der Kunde bestätigt „Ich nehme Angebot A-2026-042 an“, ist die Zuordnung eindeutig.
