Überstunden müssen ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden – aber was bekommst du netto tatsächlich? Der Rechner unten gibt dir eine schnelle Schätzung, aufgeschlüsselt nach Steuerklasse und Überstundenzuschlag.
- Überstundenvergütung ist grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig
- Ausnahme: Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG)
- Überstundenzuschläge von 25–100% sind üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben
- Anspruch auf Vergütung nur, wenn arbeitsvertraglich oder per Anordnung vereinbart
- Verjährung: 3 Jahre ab Ende des Entstehungsjahres
Überstunden Rechner: Brutto und Netto
Trag deinen Stundenlohn, die Anzahl der Überstunden und den vereinbarten Zuschlag ein. Der Rechner schätzt das Netto – als Orientierung, nicht als verbindliche Lohnabrechnung.
Wann müssen Überstunden ausgezahlt werden?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenvergütung existiert nicht automatisch. Der Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wer keine schriftliche Vereinbarung hat, steht im Streitfall schlechter da.
In der Praxis unterscheidet man drei Szenarien: Überstunden werden ausbezahlt, durch Freizeitausgleich abgebaut, oder sie gelten laut Vertrag als „mit dem Gehalt abgegolten“. Letzteres ist bis zu einem gewissen Umfang zulässig, aber nicht für eine unbegrenzte Anzahl an Stunden.
Steuerfreie Zuschläge – was gilt wirklich?
Nicht alle Überstundenzuschläge sind automatisch steuerfrei. Steuerfrei gemäß § 3b EStG sind nur Zuschläge für folgende Arbeitszeiten:
- Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr): bis 25% des Grundlohns steuerfrei
- Sonntagsarbeit: bis 50% steuerfrei
- Feiertagsarbeit: bis 125% steuerfrei (an bestimmten Feiertagen bis 150%)
Normale Überstunden an Werktagen sind dagegen nicht steuerbegünstigt – sie werden wie regulärer Arbeitslohn behandelt. Wer also am Dienstagabend zwei Stunden länger arbeitet, zahlt auf den Überstundenlohn den gleichen Steuersatz wie auf sein normales Gehalt.
Überstunden dokumentieren – warum es entscheidend ist
Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung bestätigt. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Wer Überstunden geltend machen will, muss sie nachweisen können. Ohne Dokumentation kein Anspruch – zumindest nicht ohne ein aufwendiges Gerichtsverfahren.
Führe deshalb konsequent ein Stundenprotokoll. Am einfachsten geht das mit einem täglichen Eintrag in einer App oder einem Excel-Sheet – Start, Ende, Pause, Nettostunden. Den Arbeitszeiten Rechner kannst du dafür direkt nutzen.
Fazit
Überstunden auszahlen ist kein Automatismus – Anspruch, Höhe und Steuerbehandlung hängen vom Vertrag und von der Art der Mehrarbeit ab. Der Rechner oben gibt dir eine verlässliche Orientierung für die Netto-Erwartung. Für verbindliche Abrechnungen und bei unklarer Vertragslage: immer mit dem Arbeitgeber oder einem Anwalt klären.
Häufige Fragen zu Überstunden
Kann der Arbeitgeber Überstunden einfach anordnen?
Nur in engen Grenzen. Ohne entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag darf der Arbeitgeber keine unbegrenzte Mehrarbeit anordnen. Im Notfall (Betriebsstörung, unvorhergesehene Ereignisse) ist eine kurzfristige Anordnung möglich.
Was passiert mit Überstunden bei Kündigung?
Nicht abgebaute oder vergütete Überstunden müssen bei der Kündigung ausgezahlt werden – sofern ein Anspruch besteht. Manche Arbeitsverträge enthalten Verfallklauseln, die Ansprüche nach einer bestimmten Frist erlöschen lassen. Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn die Frist mindestens drei Monate beträgt.
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Teile dein Bruttomonatsgehalt durch die monatliche Regelarbeitszeit. Bei 40 Stunden pro Woche und 21,75 durchschnittlichen Arbeitstagen pro Monat ergibt das: Monatsgehalt ÷ (40 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate) = Monatsgehalt ÷ 173,33. Ein Monatsgehalt von 3.500 Euro entspricht also einem Stundenlohn von rund 20,19 Euro.
