Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung – und für die meisten Selbstständigen und Freiberufler der Standard. Hier erfährst du, was reingehört, wie du sie richtig aufbaust und welche Vorlage du nutzen kannst.
- EÜR = Einnahmen minus Ausgaben – einfacher als doppelte Buchführung
- Gilt für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer bis 800.000 € Umsatz
- Abgabe als Anlage EÜR zur Steuererklärung (elektronisch via ELSTER)
- Belegpflicht gilt trotzdem – alle Einnahmen und Ausgaben müssen belegt sein
- Zufluss-/Abflussprinzip: Es gilt, wann du bezahlt hast – nicht wann die Leistung erbracht wurde
EÜR Vorlage: Aufbau und Struktur
Eine EÜR gliedert sich in drei Teile: Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und den Gewinn als Differenz. Das offizielle Formular (Anlage EÜR) hat eine feste Struktur, an die du dich halten musst. Hier die wichtigsten Positionen:
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG · Wirtschaftsjahr ____
| A – Betriebseinnahmen | |
|---|---|
| Umsatzerlöse (netto) | ____________ € |
| Umsatzsteuer (vereinnahmte) | ____________ € |
| Sonstige Einnahmen | ____________ € |
| Summe Einnahmen | ____________ € |
| B – Betriebsausgaben | |
| Wareneinkauf / Material | ____________ € |
| Personalkosten | ____________ € |
| Miete / Raumkosten | ____________ € |
| Fahrtkosten / Kfz | ____________ € |
| Büro- und Kommunikationskosten | ____________ € |
| Werbe- und Marketingkosten | ____________ € |
| Abschreibungen (AfA) | ____________ € |
| Versicherungen / Beiträge | ____________ € |
| Rechts- und Beratungskosten | ____________ € |
| Vorsteuer (gezahlte) | ____________ € |
| Sonstige Betriebsausgaben | ____________ € |
| Summe Ausgaben | ____________ € |
| Gewinn / Verlust (A – B) | ____________ € |
Wer darf die EÜR verwenden?
Die EÜR ist keine freie Wahl – sie gilt nur, wenn du nicht zur Buchführung verpflichtet bist. Das ist der Fall bei:
- Freiberuflern (Ärzte, Anwälte, Künstler, Ingenieure, Journalisten etc.) – unabhängig vom Umsatz
- Gewerbetreibenden mit Umsatz unter 800.000 Euro oder Gewinn unter 80.000 Euro pro Jahr
- Kleingewerbetreibenden und nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmern
GmbHs, AGs und im Handelsregister eingetragene Kaufleute müssen dagegen immer doppelte Buchführung (Bilanz) führen – auch wenn der Umsatz gering ist.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Wann gilt was?
Das ist der grundlegende Unterschied zur Bilanzierung: Bei der EÜR kommt es auf den Zeitpunkt der Zahlung an – nicht auf den Zeitpunkt der Leistung. Konkretes Beispiel: Du schreibst im Dezember 2025 eine Rechnung, die dein Kunde im Januar 2026 bezahlt. Diese Einnahme gehört in die EÜR 2026, nicht in die von 2025.
Das gilt umgekehrt auch für Ausgaben: Wenn du im Dezember eine Rechnung bekommst, sie aber erst im Januar bezahlst, ist die Ausgabe in der EÜR des Folgejahres. Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z.B. Miete), die innerhalb von 10 Tagen um den Jahreswechsel herum fließen, können noch dem alten Jahr zugeordnet werden.
Betriebseinnahmen: Was gehört rein?
Alle Zahlungen, die du für betriebliche Leistungen erhältst – also Honorare, Verkaufserlöse, Provisionen. Auch vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Einnahme (auch wenn du sie ans Finanzamt weiterleitest). Erstattungen, Zuschüsse und Subventionen gehören ebenfalls zu den Einnahmen.
Betriebsausgaben: Was darf rein?
Alle Kosten, die betrieblich veranlasst sind. Die wichtigsten Kategorien:
- Wareneinkauf und Material – alles, was du für die Leistungserbringung brauchst
- Personalkosten – Löhne, Gehälter, Sozialabgaben
- Fahrtkosten – entweder 0,30 € Pauschale pro km oder nachgewiesene Kosten
- Homeoffice-Pauschale – 6 Euro pro Tag, max. 1.260 Euro im Jahr (ab 2023)
- Arbeitsmittel – Computer, Büromöbel, Software
- Abschreibungen (AfA) – für Anlagevermögen über 800 Euro netto
- Bewirtungskosten – 70 % absetzbar bei nachgewiesenem betrieblichem Anlass
- Versicherungen – betriebliche Versicherungen vollständig, private anteilig
Abgabe der EÜR: So läuft es ab
Die EÜR wird als Anlage zur Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung eingereicht – elektronisch über ELSTER. Das amtliche Formular (Anlage EÜR) hat eine feste Struktur mit nummerierten Zeilen, an die du dich halten musst. Die Vorlage oben zeigt die inhaltliche Struktur, das eigentliche Formular für ELSTER ist das offizielle Finanzamt-Formular.
Abgabefrist: In der Regel 31. Juli des Folgejahres (31. Oktober bei Steuerberater). Für 2025 also spätestens 31. Juli 2026 – bei Steuerberater bis Oktober 2026.
Fazit
Die EÜR ist bewusst einfach gehalten – Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Gewinn. Entscheidend ist, dass du das Zufluss-Abfluss-Prinzip konsequent einhältst und alle Belege sauber aufbewahrst. Nutze die Vorlage oben als Leitfaden für deine eigene Buchführung und übertrage die Daten ans Jahresende ins offizielle ELSTER-Formular.
Häufige Fragen zur EÜR
Muss ich die EÜR elektronisch einreichen?
Ja, die Anlage EÜR muss seit 2011 elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Eine Papierversion wird vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert – außer in begründeten Ausnahmefällen (z.B. keine Internetverbindung, dann auf Antrag).
Brauche ich trotz EÜR einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Viele Selbstständige erstellen die EÜR selbst mit Tools wie Lexoffice, Sevdesk oder direkt in ELSTER. Ein Steuerberater lohnt sich, wenn du unsicher bist, ob alle Ausgaben korrekt kategorisiert sind – oder wenn du Abschreibungen und komplexere Sachverhalte hast.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die EÜR ist eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Eine Bilanz (doppelte Buchführung) erfasst dagegen auch Forderungen, Verbindlichkeiten und Vermögen zu einem Stichtag. Die Bilanz ist aufwändiger, liefert aber ein genaueres Bild der finanziellen Lage.
