Als Kleinunternehmer hast du besondere Regeln beim Rechnungstellen. Welche Pflichtangaben deine Rechnung enthalten muss, was du nicht schreiben darfst und wie eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung aussieht – hier bekommst du alle Antworten.
- Kleinunternehmer dürfen keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen (§ 19 UStG)
- Pflichthinweis auf der Rechnung: Hinweis auf Kleinunternehmerregelung
- Alle normalen Rechnungspflichtangaben gelten trotzdem
- Grenze 2024/2025: Vorjahresumsatz unter 22.000 € bzw. ab 2025 unter 25.000 €
- Keine Umsatzsteuer ausweisen = kein Vorsteuerabzug für den Käufer möglich
Wer ist Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt für dich, wenn:
- Dein Vorjahresumsatz nicht mehr als 22.000 Euro (brutto) betragen hat, UND
- Dein aktueller Jahresumsatz voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird
Ab 2025 erhöht sich die Grenze voraussichtlich auf 25.000 Euro (Vorjahresumsatz). Wenn du diese Grenzen einhältst und die Kleinunternehmerregelung nicht abgewählt hast, bist du Kleinunternehmer – und musst keine Umsatzsteuer erheben und abführen.
Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung
Eine Kleinunternehmer-Rechnung muss alle normalen Rechnungspflichtangaben nach § 14 UStG enthalten:
- Vollständiger Name und Adresse des Rechnungsstellers
- Vollständiger Name und Adresse des Empfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der Dienstleistung
- Leistungsdatum (oder Lieferungsdatum)
- Rechnungsbetrag (brutto = netto, da keine MwSt.)
- Hinweis auf Kleinunternehmerregelung
Pflichthinweis: Wie formulierst du ihn?
Der wichtigste Unterschied zur normalen Rechnung: Du musst einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung setzen. Es gibt keine vorgeschriebene exakte Formulierung, aber folgende Varianten sind üblich und anerkannt:
Option 2: „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
Option 3: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.“
Was darfst du als Kleinunternehmer NICHT auf die Rechnung schreiben?
Das ist der häufigste Fehler: Als Kleinunternehmer darfst du auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen – auch nicht mit 0 %. Wenn du trotzdem einen Steuersatz angibst (z.B. „0 % MwSt.“), schulde du dem Finanzamt diesen Betrag – auch wenn du ihn nicht berechnet hast. Das nennt sich „unberechtigter Steuerausweis“ und führt zu Steuernachforderungen.
Schreib daher niemals:
- „inkl. 0 % MwSt.“ ← falsch
- „zzgl. 19 % MwSt.: 0,00 €“ ← falsch
- Jede andere Angabe eines Steuersatzes ← falsch
Muster: Kleinunternehmer-Rechnung
Max Mustermann
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Steuernummer: 123/456/78900
Rechnungsempfänger: Beispiel GmbH, Hauptstraße 5, 10115 Berlin
Rechnungsnummer: 2024-001 | Datum: 30.04.2026
Leistung: Webdesign-Dienstleistungen, erbracht im April 2026
Betrag: 800,00 EUR
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Fazit
Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Mehrwertsteuerausweis und ergänzt stattdessen den Pflichthinweis auf § 19 UStG. Alle anderen Pflichtangaben (Name, Adresse, Steuernummer, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung) gelten genauso wie bei normalen Rechnungen. Der häufigste Fehler: irgendeinen Steuersatz angeben – das vermeidest du, indem du einfach gar keinen Steuersatz nennst.
Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung
Kann ich als Kleinunternehmer auch an Unternehmen (B2B) Rechnungen stellen?
Ja – du kannst problemlos an andere Unternehmen Rechnungen stellen. Der Nachteil für deinen Kunden: Er kann aus deiner Rechnung keine Vorsteuer ziehen, weil du keine MwSt. ausgewiesen hast. Das kann im B2B-Bereich ein Nachteil sein – manche Unternehmen bevorzugen Lieferanten mit regulärer Umsatzsteuerpflicht. Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und dich freiwillig zur Umsatzsteuer veranlagen lassen.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Nicht zwingend für inländische Rechnungen. Wenn du Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland erbringst, brauchst du eine USt-IdNr. – auch als Kleinunternehmer. In dem Fall gelten besondere Regelungen für grenzüberschreitende Leistungen. Die USt-IdNr. beantragst du kostenfrei beim Bundeszentralamt für Steuern.
