
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren ein dichtes Netz an Nachhaltigkeitsvorschriften geknüpft. Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gilt seit Juli 2024 ein Regelwerk, das große Unternehmen entlang ihrer Wertschöpfungskette in die Pflicht nimmt. Anfang 2026 hat die EU die Vorgaben mit dem sogenannten Omnibus-Paket allerdings deutlich entschärft. Für deutsche Startups klingt das nach Entwarnung, doch in der Praxis sieht es anders aus.
Mit dem im Februar 2026 veröffentlichten Omnibus I hat die EU sowohl die CSDDD als auch die Berichtspflichten nach der CSRD stark eingeschränkt. Die Mitgliedstaaten müssen die CSDDD nun bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen, verpflichtet sind Unternehmen ab Juli 2029. Erfasst werden nur noch EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Deutschland hat mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits ein eigenes Gesetz, das an die EU-Vorgaben angepasst werden soll.
Weniger Pflichten bedeuten aber nicht weniger Erwartungen. Große Unternehmen, die weiterhin unter die Regeln fallen oder sich freiwillig an Nachhaltigkeitsstandards orientieren, achten auch bei ihren Partnern genau hin. Wer als junges Unternehmen solche Kunden beliefert, sollte zeigen können, dass die eigene Beschaffung durchdacht ist. Das betrifft nicht nur Rohstoffe oder Produktionsprozesse, sondern auch scheinbar nachgelagerte Bereiche wie Marketingmaterialien. Wer beispielsweise nachhaltige Werbeartikel bedrucken lässt, statt auf konventionelle Massenware zu setzen, dokumentiert damit bereits einen konkreten Schritt in der eigenen Lieferkette.
Was die CSDDD für die Lieferkette bedeutet
Die CSDDD, offiziell als Richtlinie (EU) 2024/1760 veröffentlicht, geht über reine Berichtspflichten hinaus. Betroffene Unternehmen müssen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer Wertschöpfungskette erkennen, verhindern und beheben. Dabei geht der Blick über direkte Zulieferer hinaus, auch wenn der Gesetzgeber mit dem Omnibus-Paket einen stärker risikobasierten Ansatz gewählt hat.
Direkt betroffen sind Startups davon nicht. Wer jedoch als Dienstleister oder Zulieferer für sehr große Unternehmen arbeitet, muss damit rechnen, dass Auftraggeber Fragen zu Herkunft von Materialien, Arbeitsbedingungen und Umweltstandards stellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist für das LkSG federführend zuständig, und die nationale Umsetzung der CSDDD dürfte an die bestehenden Strukturen anknüpfen.
Gleichzeitig eröffnet diese Entwicklung Chancen. Startups, die frühzeitig nachhaltige Prozesse etablieren, können sich als verlässliche Partner für große Unternehmen positionieren. Der Nachweis nachhaltiger Beschaffung kann so zum Wettbewerbsvorteil im B2B-Umfeld werden.
CSRD: Weniger Pflichten, aber weiterhin Datenbedarf
Auch bei der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU nachgesteuert. Nach der Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz berichten. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sind damit nicht mehr erfasst, für Startups gilt die CSRD in aller Regel nicht.
Kleinere Zulieferer werden zudem ausdrücklich geschützt: Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten dürfen Datenanfragen ablehnen, die über einen freiwilligen Berichtsstandard hinausgehen. Rechtlich müssen Startups also keine umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten liefern. Im Wettbewerb um Aufträge sieht das oft anders aus. Wer Fragen zu Materialien, Emissionen in der Vorkette oder Sozialstandards schnell und nachvollziehbar beantworten kann, hinterlässt bei Einkaufsabteilungen einen besseren Eindruck. Das gilt für Technologiedienstleistungen genauso wie für physische Produkte und bedruckte Werbegeschenke.
Beschaffung als unterschätztes Handlungsfeld
In der Debatte um Nachhaltigkeit in Startups dominieren Themen wie Energieeffizienz, Remote-Arbeit und digitale Geschäftsmodelle. Die Beschaffung von Werbemitteln und Unternehmensgeschenken wird selten mitgedacht, obwohl auch sie Teil der eigenen Lieferkette ist. Jede Baumwolltasche, jedes Notizbuch und jeder Kugelschreiber hat eine Herkunft.
Spezialisierte Anbieter wie Greengiving.de, die sich seit 2009 auf nachhaltige Werbegeschenke konzentrieren, erleichtern die Auswahl. Im Sortiment finden sich etwa Produkte aus recyceltem Papier, Bambus oder Kork sowie Fairtrade-Baumwolltaschen. Für die eigene Dokumentation hilft es außerdem, dass der Anbieter selbst nachweisbar auf Nachhaltigkeit setzt: Greengiving wurde erneut mit der EcoVadis-Platinmedaille ausgezeichnet. Das spart Zeit bei der Lieferantenprüfung, die gerade in jungen Unternehmen oft nebenbei erledigt wird.
Dass auch große Unternehmen nachhaltige Werbegeschenke einsetzen, zeigt sich an Referenzkunden wie McKinsey und Beiersdorf. Für Startups, die solche Unternehmen als Kunden gewinnen oder halten wollen, ist die eigene Beschaffungspraxis ein klares Signal.
Warum sich die Vorbereitung trotzdem lohnt
Die gelockerten Vorgaben und die längeren Fristen verschaffen Zeit, nehmen das Thema aber nicht vom Tisch. Einkaufsabteilungen großer Unternehmen fragen schon heute nach Nachhaltigkeitsnachweisen, unabhängig davon, wann die CSDDD national greift. Startups, die ihre Beschaffungsprozesse jetzt in Ruhe überprüfen, sind vorbereitet, wenn die Anforderungen konkret werden. Konkret bedeutet das: Materialherkunft dokumentieren, nachhaltige Werbeartikel bedrucken lassen statt billige Importware bestellen, und Lieferanten gezielt nach Zertifizierungen fragen.
Wer als Gründer Nachhaltigkeit nicht nur im Pitch Deck stehen hat, sondern auch in den Bestellprozessen lebt, steht gegenüber großen Auftraggebern besser da. Die kommenden Monate eignen sich gut, um bestehende Lieferantenbeziehungen zu überprüfen und nachhaltige Alternativen in der Praxis zu testen.
