Bei ihrem ersten eigenen Büro machen Gründerteams den Mietvertrag, den Internetanschluss und die Möbel meist genauestens. Die Büroreinigung läuft nebenher: Zunächst kommt das Team selbst mit dem Staubsauger klar, ein Aushilfsjob kommt später dazu.
Mit jedem neuen Teammitglied steigt aber der Aufwand. Dann stellt sich die Grundsatzfrage: eigene Reinigungskraft oder externer Fachbetrieb? Beide Lösungen lassen sich rechtlich und finanziell im Vorfeld gut durchkalkulieren.
Zwei Modelle im Überblick
Im internen Modell stellt das Startup selbst eine Reinigungskraft ein, in der Regel als Minijob. Das Unternehmen wird damit Arbeitgeber, mit allen Pflichten von der Anmeldung bis zur Lohnabrechnung
Im externen Modell schließt es einen Dienstleistungsvertrag mit einem Gebäudereinigungsbetrieb. Ein Startup mit Sitz in der Hauptstadt beauftragt dann etwa eine Reinigungsfirma Berlin, die Personal, Vertretung und Material stellt. Abgerechnet wird pauschal oder nach Stunden. Grundlage ist ein Leistungsverzeichnis, das Räume, Tätigkeiten und Intervalle festhält.
Was die eigene Reinigungskraft wirklich kostet
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Für Beschäftigte eines Startups gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro, weil der höhere Branchenmindestlohn nur Betriebe der Gebäudereinigung bindet. Rechnerisch ergibt das gut 43 Reinigungsstunden pro Monat.
Auf das Gehalt kommen pauschale Arbeitgeberabgaben von höchstens 31,17 Prozent plus der Beitrag zur Unfallversicherung. Ein voll ausgeschöpfter Minijob kostet damit knapp 790 Euro monatlich.
Noch nicht enthalten sind Reinigungsmittel, Geräte und die Zeit, die Gründer in Anmeldung, Arbeitszeitaufzeichnung nach dem Mindestlohngesetz und Urlaubsplanung stecken. Fällt die Kraft länger aus, bleibt die Arbeit am Team hängen.
Vorsicht bei selbstständigen Einzelkräften
Manche Startups weichen auf eine selbstständige Reinigungskraft aus, die Rechnungen stellt. Das spart Verwaltung, birgt aber ein Haftungsrisiko. Arbeitet die Person zu festen Zeiten, nach Weisung und überwiegend für einen Auftraggeber, kann Scheinselbstständigkeit vorliegen.
Ob das zutrifft, klärt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Das Verfahren ist kostenfrei und kann von beiden Seiten beantragt werden. Wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt, drohen laut IHK Schleswig-Holstein erhebliche Nachzahlungen und unter Umständen eine Strafbarkeit. Wer dieses Modell wählt, sollte den Status deshalb vor Beginn der Zusammenarbeit prüfen lassen.
Was ein Fachbetrieb leistet und was er kostet
Gebäudereinigungsbetreiber müssen seit Januar 2026 mindestens 15,00 Euro je Stunde in Lohngruppe 1 (Innenund Unterhaltsreinigung) zahlen. Das geht aus der Übersicht der Branchenmindestlöhne beim Zoll hervor. Der Verrechnungssatz wird also erheblich über dem Stundenlohn liegen, denn in ihm sind Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Material, Anfahrt und Verwaltung eingepreist. Im Gegenzug hat der Dienstleister die Personalplanung, Vertretung usw. in der Hand.
Ein seriöses Angebot erkennt man an einem transparenten Leistungsverzeichnis und an klar messbaren Qualitätskriterien. Maßstab für die Kontrollen ist die DIN EN 13549, die Grundanforderungen an Qualitätsmesssysteme für Reinigungsdienstleistungen festlegt. Auch Rödl & Partner rät, Reinigungsverträge an dieser Norm auszurichten.
Bei der Auswahl helfen konkrete Prüffragen. Zahlt der Betrieb Tariflohn? Liegt ein aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung vor? Gibt es Referenzen aus vergleichbaren Büros? Gibt es einen festen Objektleiter als Ansprechpartner?
Entscheidungshilfe für Gründerteams
Für kleine Büros mit wenigen Arbeitsplätzen ist eine Minijob-Kraft oft die günstigere Lösung, sofern das Team den Verwaltungsaufwand selbst tragen kann. Je größer die Fläche und je knapper die Zeit der Gründer, desto eher rechnet sich die Vergabe. Hohe Anforderungen an Sanitärräume und Küche sprechen ebenfalls für einen Fachbetrieb.
Für die Entscheidung bewährt sich ein einfaches Vorgehen:
- Fläche, Raumarten und gewünschte Reinigungsintervalle erfassen.
- Die internen Vollkosten einschließlich Verwaltungszeit realistisch beziffern.
- Zwei bis drei Angebote auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses einholen und vergleichen.
- Im ersten Vertragsjahr auf eine kurze Kündigungsfrist achten, um bei mangelnder Qualität wechseln zu können.
Wer diese Schritte vor dem Umzug ins nächste Büro durchgeht, trifft die Entscheidung auf Basis von Zahlen statt aus dem Bauch heraus.
