Mehrwertsteuer, MwSt., USt., MWST – für den gleichen Steuertyp kursieren verschiedene Abkürzungen und Begriffe. Was genau dahinter steckt, wie die Mehrwertsteuer funktioniert und was du als Unternehmer beachten musst, erfährst du hier.
- Mehrwertsteuer = indirekter Steuertyp auf Waren und Dienstleistungen
- Abkürzungen: MwSt. (Mehrwertsteuer), USt. (Umsatzsteuer) – beides dasselbe
- Normalsatz: 19 %, ermäßigter Satz: 7 % (Lebensmittel, Bücher, ÖPNV u.a.)
- Unternehmer erheben MwSt. für den Staat und führen sie ans Finanzamt ab
- Vorsteuerabzug: Unternehmer können gezahlte MwSt. auf Eingangsleistungen zurückfordern
Mehrwertsteuer Abkürzung: MwSt. und USt. – was ist was?
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) und die Umsatzsteuer (USt.) sind dasselbe. Beide Begriffe bezeichnen denselben Steuertyp – nur aus unterschiedlichen Perspektiven:
- Umsatzsteuer (USt.): Der juristische, steuerrechtliche Begriff nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) – so heißt die Steuer im Gesetz.
- Mehrwertsteuer (MwSt.): Der umgangssprachliche Begriff, der den Grundgedanken beschreibt – die Steuer auf den „Mehrwert“, der auf jeder Wirtschaftsstufe entsteht.
Auf Rechnungen und in der Buchhaltung siehst du beide Varianten. Auf Kassenbons steht oft „MwSt.“, in Steuererklärungen und Gesetzen ist es „Umsatzsteuer“. Inhaltlich ist es identisch.
Steuersätze: 19 % und 7 %
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze:
| Steuersatz | Anwendung |
|---|---|
| 19 % (Regelsteuersatz) | Elektronik, Kleidung, Möbel, Dienstleistungen, Software |
| 7 % (ermäßigter Steuersatz) | Lebensmittel (außer Getränke), Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen, ÖPNV, Kunstgegenstände |
Wie funktioniert die Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer – wirtschaftlich trägt sie der Endverbraucher. Technisch läuft es aber über Unternehmen:
- Du als Unternehmer verkaufst ein Produkt für 100 Euro netto + 19 Euro MwSt. = 119 Euro brutto.
- Die 19 Euro MwSt. hältst du zunächst ein – sie gehören dem Finanzamt.
- Am Ende des Voranmeldungszeitraums führst du die eingenommene Umsatzsteuer ans Finanzamt ab.
- Gleichzeitig ziehst du die Vorsteuer ab – also die MwSt., die du selbst auf Einkäufe gezahlt hast.
Zahlung ans Finanzamt = Ausgangsumsatzsteuer minus Vorsteuer. Hast du mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer, bekommst du Geld zurück (Vorsteuerüberhang).
Umsatzsteuervoranmeldung: Was musst du als Unternehmer tun?
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen – je nach Umsatz monatlich oder quartalsweise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon befreit.
Kleinunternehmerregelung: Kein MwSt.-Ausweis
Wenn dein Jahresumsatz unter 22.000 Euro (2024: Erhöhung auf 25.000 Euro möglich) liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Du weist keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen aus und musst auch keine abführen – hast dafür aber auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.
Fazit
MwSt. steht für Mehrwertsteuer, USt. für Umsatzsteuer – beide Abkürzungen meinen dieselbe Steuer. In Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19 %, der ermäßigte Satz beträgt 7 %. Für Unternehmer ist die Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten: Du erhebst sie, zahlst sie weiter und ziehst die selbst gezahlte Vorsteuer ab.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer
Was bedeutet „netto“ und „brutto“ bei der Mehrwertsteuer?
Netto ist der Preis ohne Mehrwertsteuer, Brutto ist der Preis inklusive Mehrwertsteuer. Wenn du auf einer Rechnung 1.000 Euro netto liest, zahlst du 1.190 Euro brutto (bei 19 % MwSt.). Im B2B-Bereich wird meist mit Nettopreisen gerechnet, im Endkundenbereich mit Bruttopreisen.
Muss ich als Freelancer Mehrwertsteuer berechnen?
Grundsätzlich ja – sobald du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du MwSt. auf deinen Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen. Ausnahme: Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, verzichtest du auf den MwSt.-Ausweis (und damit auch auf den Vorsteuerabzug). Diese Entscheidung triffst du bei der Gewerbeanmeldung oder Steuernummernbeantragung.
