AfA – diese drei Buchstaben tauchen in Steuererklärungen, Bilanzen und Betriebsprüfungen auf. Für Selbstständige und Unternehmer ist das Konzept dahinter bares Geld wert. Hier die verständliche Erklärung mit konkreten Beispielen.
- AfA = Absetzung für Abnutzung (steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern)
- Wirtschaftsgüter über 800 Euro netto werden nicht sofort als Betriebsausgabe gebucht, sondern über die Nutzungsdauer verteilt
- Grundlage: AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (Nutzungsdauer je Asset-Klasse)
- Wichtigste Methoden: lineare AfA (gleiche Jahresbeträge) und degressive AfA (höhere Abschreibung am Anfang)
- Ziel: Gewinnminderung = weniger zu versteuerndes Einkommen
AfA Abkürzung: Was bedeutet AfA?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Im Steuerrecht bezeichnet das die Möglichkeit, die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes über seine Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe geltend zu machen.
Vereinfacht: Du kaufst eine Maschine für 10.000 Euro. Diese Maschine wird über 10 Jahre genutzt, danach ist sie „abgenutzt“. Steuerlich darfst du daher jedes Jahr 1.000 Euro als Betriebsausgabe abziehen – statt die vollen 10.000 Euro im Kaufjahr. Das ist AfA.
Warum gibt es AfA?
Das Steuerrecht folgt dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung. Ein Wirtschaftsgut, das du heute kaufst, nutzt dir über viele Jahre. Es wäre also nicht korrekt, die vollen Kosten nur dem Kaufjahr zuzurechnen. Die AfA sorgt dafür, dass die Ausgabe wirtschaftlich „richtig“ auf die Nutzungsjahre verteilt wird.
AfA-Methoden im Überblick
Lineare AfA
Die häufigste Methode: Gleiche Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer.
Formel: Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer = jährlicher AfA-Betrag
Beispiel: Laptop für 2.400 Euro, Nutzungsdauer 3 Jahre → 800 Euro pro Jahr AfA.
Degressive AfA
Höhere Abschreibungen in den frühen Jahren, sinkend über die Zeit. Seit 2020 (Konjunkturpaket) temporär wieder erlaubt, aktuell für Investitionen bis Ende 2024 zulässig. Vorteil: Du senkst den Gewinn in den ersten Jahren stärker – ideal, wenn du jetzt hohe Gewinne hast.
Sofortabschreibung (GWG)
Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten bis 800 Euro können im Kaufjahr sofort vollständig abgeschrieben werden – sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Das spart Verwaltungsaufwand und ist in der Praxis der häufigste Fall für Büroausstattung, Werkzeuge und kleinere Geräte.
AfA-Tabellen: Woher kommt die Nutzungsdauer?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht AfA-Tabellen mit den anerkannten Nutzungsdauern für verschiedene Wirtschaftsgüter. Diese Tabellen sind nicht bindend, aber in der Praxis der Standard, den Finanzämter erwarten.
Einige Beispiele aus der allgemeinen AfA-Tabelle:
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Jährliche AfA |
|---|---|---|
| Computer / Laptop | 3 Jahre | 33,3 % |
| PKW | 6 Jahre | 16,7 % |
| Büromöbel | 13 Jahre | 7,7 % |
| Gebäude (Gewerbe) | 33 Jahre | 3 % |
AfA in der Praxis: Wann ist sie relevant?
AfA ist für dich relevant, sobald du Betriebsausgaben über 800 Euro netto tätigst. Das betrifft:
- Computer, Server, technische Geräte
- Betriebsfahrzeuge
- Maschinen und Anlagen
- Büromöbel und Einrichtung
- Immobilien (soweit betrieblich genutzt)
- Softwarelizenzen (je nach Art und Nutzungsdauer)
Fazit
AfA steht für Absetzung für Abnutzung und beschreibt die steuerliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern über ihre Nutzungsdauer. Statt die vollen Kosten im Kaufjahr zu verbuchen, verteilst du sie auf die Jahre, in denen du das Gut nutzt. Das senkt deinen steuerlichen Gewinn systematisch – und ist damit ein wesentliches Instrument der Steueroptimierung für Selbstständige und Unternehmer.
Häufige Fragen zur AfA
Was ist der Unterschied zwischen AfA und Abschreibung?
Beide Begriffe meinen dasselbe – AfA ist der steuerrechtliche Begriff (§ 7 EStG), Abschreibung der handelsrechtliche (HGB). In der Praxis werden sie synonym verwendet. Technisch gibt es bei der Wertminderung noch weitere Unterscheidungen (außerplanmäßige Abschreibung, Teilwertabschreibung), aber im Alltag sprichst du einfach von AfA oder Abschreibung.
Kann ich bei einem Laptop die volle AfA sofort abschreiben?
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für Computer (Laptops, PCs, Tablets) eine verkürzte Nutzungsdauer von einem Jahr – du kannst den Laptop also im Kaufjahr vollständig abschreiben. Diese Regelung gilt unabhängig vom Kaufpreis und wurde als Reaktion auf die Digitalisierungsinitiative eingeführt.
