Gewerbesteuer – wer zahlt sie, wie viel, und was bleibt übrig? Der Rechner unten gibt dir eine schnelle Schätzung. Danach erklären wir, wie die Berechnung funktioniert und was du als Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder GmbH wissen musst.
- Gewerbesteuer trifft alle Gewerbetreibenden – nicht Freiberufler
- Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften: 24.500 Euro
- Formel: Gewinn × 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde
- Durchschnittlicher Hebesatz Deutschland: ca. 400 % (effektiv ~14 % GewSt)
- Einzelunternehmer können die GewSt pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen
Gewerbesteuer Rechner
Gib deinen Gewinn und den Hebesatz deiner Gemeinde ein – der Rechner zeigt dir die Gewerbesteuer und die mögliche Anrechnung auf die Einkommensteuer:
Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Berechnung läuft in drei Schritten:
Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln
Ausgangsgröße ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Davon werden Hinzurechnungen (z.B. Zinsen, Mieten für Wirtschaftsgüter) addiert und Kürzungen (z.B. 1,2 % des Einheitswerts für Grundbesitz) subtrahiert. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird noch der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
Schritt 2: Steuermessbetrag berechnen
Der bereinigte Gewerbeertrag wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das ergibt den Steuermessbetrag.
Schritt 3: Hebesatz anwenden
Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest – mindestens 200 Prozent, in der Praxis zwischen 200 und 900 Prozent. Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert (und durch 100 geteilt). Das ist die fällige Gewerbesteuer.
Gewerbeertrag: 80.000 − 24.500 = 55.500 € (abgerundet: 55.500 €)
Messbetrag: 55.500 × 3,5 % = 1.942,50 €
Gewerbesteuer: 1.942,50 × 400 % = 7.770 €
Anrechenbar auf ESt: 1.942,50 × 3,8 = 7.381,50 € → fast vollständig verrechnet
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Gewerbesteuer zahlen alle Gewerbetreibenden. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen gewerblicher Tätigkeit und freiberuflicher Tätigkeit:
- Gewerbesteuerpflichtig: Händler, Handwerker, GmbHs, AGs, UGs – alle Kapitalgesellschaften automatisch
- Nicht gewerbesteuerpflichtig: Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, Lehrer) nach § 18 EStG
- Graubereich: Gemischte Tätigkeiten (teils freiberuflich, teils gewerblich) – hier ist eine saubere Trennung wichtig
Hebesätze: Was ist wo üblich?
Der Hebesatz variiert stark je nach Gemeinde. Ein paar Beispiele zum Vergleich:
| Stadt / Gemeinde | Hebesatz | Eff. GewSt-Satz* |
|---|---|---|
| München | 490 % | ~17,2 % |
| Hamburg | 470 % | ~16,5 % |
| Berlin | 410 % | ~14,4 % |
| Frankfurt a.M. | 460 % | ~16,1 % |
| Köln | 475 % | ~16,6 % |
| Durchschnitt D. | ~400 % | ~14,0 % |
* Effektiver Satz auf den Gewinn vor Freibetrag (vereinfachte Näherung)
Gewerbesteuer und Einkommensteuer: Die Anrechnung
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter gibt es eine wichtige Entlastung: Die Gewerbesteuer kann pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Angerechnet werden 3,8-fache des Steuermessbetrags – maximal jedoch die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.
In der Praxis bedeutet das: Bei einem Hebesatz von bis zu 380 Prozent ist die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer vollständig durch die Anrechnung auf die Einkommensteuer neutralisiert. Bei Hebesätzen über 380 Prozent bleibt eine Mehrbelastung – aber sie ist überschaubar. Bei GmbHs gibt es diese Anrechnung nicht.
Fazit
Die Gewerbesteuer ist für Einzelunternehmer und Personengesellschafter dank der Einkommensteuer-Anrechnung oft weniger schlimm als befürchtet. Für GmbHs ist sie dagegen eine echte Belastung, die in der Steuerplanung berücksichtigt werden muss. Nutze den Rechner oben, um deine voraussichtliche Steuerlast zu schätzen – und sprich mit einem Steuerberater für eine genaue Berechnung mit allen Hinzurechnungen und Kürzungen.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein – Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind von der Gewerbesteuer befreit. Dazu gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten und viele mehr. Wer eine GmbH gründet, ist aber immer gewerbesteuerpflichtig – auch wenn die Tätigkeit eigentlich freiberuflich wäre.
Wann muss Gewerbesteuer-Vorauszahlung geleistet werden?
Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Gewerbesteuerbescheid. Für Neugründer wird zunächst kein Vorauszahlungsbetrag festgesetzt.
Kann ich den Gewerbesteuer-Hebesatz durch Firmensitz-Wahl senken?
In der Theorie ja – Gemeinden mit niedrigem Hebesatz existieren (z.B. unter 300 %). In der Praxis ist ein Firmensitz nur dann steuerlich anerkannt, wenn dort tatsächlich Geschäftstätigkeit stattfindet. Eine reine Briefkastengesellschaft im Steueroasen-Ort wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
