Der erste Arbeitsvertrag ist unterschrieben, das Team wächst von eins auf drei. Und plötzlich stehen Themen auf der Agenda, die im Businessplan keine Zeile bekommen haben: Gefährdungsbeurteilung, Berufsgenossenschaft, Unterweisung. Klingt nach Bürokratie und fühlt sich auch so an. Nur ist Arbeitsschutz eben kein Papierkram, den man nach hinten schiebt. Er hängt direkt an deiner persönlichen Haftung als Gründer:in. Wer das früh sortiert, spart sich später teure Überraschungen und schläft nebenbei ruhiger.
Das Wichtigste in Kürze
- Sobald du die erste Person beschäftigst, greifen Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften, unabhängig davon, ob dein Team aus einer oder aus fünfzig Personen besteht.
- Absturz zählt zu den gefährlichsten Unfallursachen überhaupt: Die DGUV zählte zwischen 2013 und 2022 im Jahresdurchschnitt fast 40.000 Absturzunfälle und knapp 59 tödliche Fälle pro Jahr.
- Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Dokument, aus dem alle weiteren Maßnahmen folgen. Sie gehört in schriftlicher Form ins Unternehmen, bevor die Arbeit startet.
Ab wann greift der Arbeitsschutz überhaupt?
Ab der ersten beschäftigten Person. Punkt. Es gibt keine Schonfrist für junge Unternehmen und keine Bagatellgrenze, ab der die Pflichten erst anspringen.
Konkret bedeutet das: Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche nach Betriebsgründung, eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeitenden vor Arbeitsaufnahme und danach mindestens jährlich. Dazu kommen Ersthelfende, Erste-Hilfe-Material und je nach Betriebsart eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eine betriebsärztliche Betreuung. Bei kleinen Betrieben lässt sich Letzteres oft über das Unternehmermodell der BG abbilden, bei dem du selbst geschult wirst statt eine externe Fachkraft dauerhaft einzukaufen.
Der springende Punkt: Die Verantwortung liegt bei dir als Unternehmer:in. Sie lässt sich delegieren, aber nicht abschütteln. Und im Schadensfall schaut die Berufsgenossenschaft sehr genau hin, ob die Gefährdungsbeurteilung vor dem Unfall existierte oder ob sie danach schnell nachgereicht wurde.
Warum Höhenarbeit das größte Risiko im jungen Betrieb ist
Für viele Gründungen im Handwerk, in der Gebäudetechnik, im Solarbereich oder in der Facility-Branche gilt eine unbequeme Wahrheit: Sobald jemand aufs Dach, auf die Leiter oder aufs Gerüst steigt, verlässt du den Bereich der harmlosen Risiken.
Die technischen Regeln geben klare Schwellen vor. In der Regel sind Sicherungsmaßnahmen ab einer Absturzhöhe von zwei Metern vorgesehen, auf Dächern häufig ab drei Metern, an Arbeitsbühnen und Gerüsten teilweise schon ab einem Meter. Kommen besondere Gefahrenbereiche wie Verkehrswege oder Wasserflächen ins Spiel, greift die Sicherungspflicht unabhängig von der Höhe. Maßgeblich sind unter anderem die ASR A2.1, die DGUV-Regel 112-198 und die DIN 4426.
Praktisch heißt das: Kollektiver Schutz geht vor persönlichem Schutz. Ein Geländer sichert alle, die den Bereich betreten, ohne dass jemand aktiv etwas anlegen und einhaken muss. Erst wenn eine bauliche Lösung ausscheidet, kommen Anschlagpunkte, Seilsysteme und persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ins Spiel. Fachbetriebe wie Sicherheitskonzepte Breuer planen und fertigen genau solche Absturzsicherungen, von Geländersystemen über Anschlagpunkte bis zu temporären Seilsystemen, und schulen die Montage gleich mit. Für ein junges Team ohne eigene Sicherheitsabteilung ist die Beratung oft der wertvollere Teil des Pakets.
Wie ernst die Lage ist, zeigen die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Laut DGUV wurden im Jahr 2022 rund 16 Prozent aller tödlichen Arbeitsunfälle durch Absturz verursacht, konkret 66 von 423 Fällen. Im Zeitraum 2013 bis 2022 lag der Jahresdurchschnitt bei knapp 59 tödlichen Absturzunfällen und fast 40.000 Absturzunfällen insgesamt. Die meisten schweren Fälle stehen im Zusammenhang mit Arbeiten an und auf Dächern.
Die Gefährdungsbeurteilung: dein wichtigstes Dokument
Klingt nach Verwaltung, ist aber im Kern eine simple Denkübung. Du gehst deine Arbeitsplätze durch und fragst: Was kann hier schiefgehen? Wie wahrscheinlich ist das? Und was tue ich dagegen?
So gehst du strukturiert vor:
- Tätigkeiten erfassen: Liste auf, was in deinem Betrieb tatsächlich passiert. Nicht der Stellentitel zählt, sondern die konkrete Tätigkeit.
- Gefährdungen benennen: Absturz, elektrische Anlagen, Lärm, Gefahrstoffe, Bildschirmarbeit, psychische Belastung. Auch Letztere gehört seit Jahren verbindlich dazu.
- Risiko bewerten: Wie schwer wäre der Schaden und wie wahrscheinlich ist er?
- Maßnahmen festlegen: Immer in der Reihenfolge technisch vor organisatorisch vor persönlich. Ein festes Geländer schlägt jede Schulung.
- Wirksamkeit prüfen: Nach einigen Wochen nachschauen, ob die Maßnahme im Alltag auch angenommen wird.
- Dokumentieren und aktualisieren: Bei neuen Tätigkeiten, neuen Maschinen oder nach einem Unfall gehört die Beurteilung auf den Tisch.
Der Aufwand für ein kleines Team liegt oft bei einem einzigen Arbeitstag. Gemessen an der Haftung, die daran hängt, ist das eine der besseren Investitionen deiner Gründungsphase.
Was Arbeitsschutz kostet und was er zurückgibt
Reden wir über Geld, denn genau daran hakt es in vielen Start-ups. Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Schutzausrüstung, Schulungen, gegebenenfalls fest installierte Sicherungssysteme: Das summiert sich, gerade wenn die Runway knapp ist.
Nur rechnet sich die Gegenseite noch schlechter. Ein Arbeitsunfall bedeutet Ausfall im Team, Ermittlungen, mögliche Regressforderungen der BG und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren gegen die Geschäftsführung. Bei einem Fünf-Personen-Team ist der Ausfall einer Fachkraft für mehrere Monate schlicht existenzbedrohend.
Ein weiterer Effekt wird gern übersehen: Auftraggeber prüfen zunehmend. Wer als Subunternehmer auf größere Baustellen oder in Industrieanlagen will, wird nach Präqualifikation, Sicherheitsunterweisungen und Nachweisen gefragt. Ein sauber dokumentierter Arbeitsschutz ist damit auch ein Vertriebsargument. Wusstest du, dass genau daran schon Aufträge gescheitert sind?
Häufige Fragen
Ab welcher Teamgröße brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Grundsätzlich ab der ersten beschäftigten Person, allerdings bieten die Berufsgenossenschaften für Kleinbetriebe das Unternehmermodell an. Dabei qualifizierst du dich selbst und wirst bei Bedarf extern unterstützt, statt dauerhaft eine Fachkraft zu binden.
Reicht persönliche Schutzausrüstung als Absturzsicherung aus?
Nur dann, wenn technische Lösungen nachweislich nicht umsetzbar sind. Die Rangfolge im Arbeitsschutz sieht kollektive Maßnahmen wie Geländer vor der persönlichen Schutzausrüstung vor, weil sie unabhängig vom Verhalten Einzelner wirken.
Muss die Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorliegen?
Ja, das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Dokumentation. Ein knappes, aber vollständiges Dokument ist besser als ein umfangreiches, das erst nach einem Vorfall entsteht.
Wie oft sind Unterweisungen fällig?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich. Bei neuen Arbeitsmitteln, veränderten Abläufen oder nach einem Beinaheunfall gehört eine zusätzliche Unterweisung dazu.
Gilt der Arbeitsschutz auch im Homeoffice?
Ja, allerdings in abgeschwächter Form. Die Gefährdungsbeurteilung deckt auch Telearbeitsplätze ab, in der Praxis konzentriert sie sich dort auf Bildschirmarbeit, Ergonomie und psychische Belastung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte erteilt deine zuständige Berufsgenossenschaft.
