Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten für deine Rechnung besondere Regeln: Du darfst keine Mehrwertsteuer ausweisen und musst einen Pflichthinweis auf § 19 UStG ergänzen. Hier findest du die komplette Vorlage mit allen Pflichtangaben und einer Erklärung, was du beachten musst.
- Kleinunternehmer dürfen keine MwSt. auf der Rechnung ausweisen
- Pflichthinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“
- Ohne USt-IdNr. – nur Steuernummer reicht
- Kunden ohne Vorsteuerabzugsberechtigung profitieren von niedrigeren Preisen
- Grenze 2024/2025: Umsatz max. 22.000 € im Vorjahr, max. 50.000 € im laufenden Jahr
Kleinunternehmer Rechnung Vorlage
Diese Vorlage enthält alle Pflichtangaben für Kleinunternehmer nach § 14 UStG – inklusive des Pflichthinweises auf § 19 UStG:
[Straße, Hausnummer]
[PLZ Ort]
Steuernummer: [Finanzamt/Steuernummer]
[E-Mail] · [Telefon]
Rechnungsdatum: 30.04.2026
Leistungsdatum: 28.04.2026
[Name / Firmenname des Kunden]
[Adresse]
| Beschreibung | Menge | Preis | Betrag |
|---|---|---|---|
| [Beschreibung der Leistung] | 1 | 450,00 € | 450,00 € |
| Gesamtbetrag | 450,00 € | ||
IBAN: [DE XX XXXX XXXX XXXX XXXX XX] · BIC: [BIC]
Verwendungszweck: Rechnung 2026-022
Wer ist Kleinunternehmer? Die Umsatzgrenzen
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Beides muss erfüllt sein.
Ab 2025 wurden die Grenzen angehoben: Das Vorjahres-Umsatzlimit steigt auf 25.000 Euro, das laufende Jahr auf 100.000 Euro. Wer diese Grenzen überschreitet, wird automatisch regelbesteuert – ab dem Zeitpunkt der Überschreitung, nicht erst zum Jahreswechsel.
Was bei der Kleinunternehmer-Rechnung anders ist
Kein MwSt.-Ausweis – aber trotzdem korrekt rechnen
Als Kleinunternehmer weist du keine Mehrwertsteuer aus. Du stellst den Preis brutto – also der Betrag, den der Kunde zahlt, ist gleichzeitig der Nettobetrag für dich. Das bedeutet: Wenn du 100 Euro berechnen willst, schreibst du „100 Euro“ – fertig. Du must nicht rückrechnen oder MwSt. addieren.
Keine USt-IdNr. notwendig
Als Kleinunternehmer brauchst du keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf der Rechnung. Es reicht deine Steuernummer vom Finanzamt. Eine USt-IdNr. kannst du beantragen (beim Bundeszentralamt für Steuern), aber sie bringt dir als Kleinunternehmer im Inland keinen Vorteil.
Der Pflichthinweis auf § 19 UStG
Dieser Hinweis ist Pflicht – ohne ihn kann dein Kunde (falls er Unternehmer ist) Probleme beim Vorsteuerabzug bekommen. Die genaue Formulierung ist nicht vorgeschrieben, folgende Varianten sind üblich:
- „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- „Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.“
- „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG erhebe ich keine Mehrwertsteuer.“
Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Die Regelung hat klare Vor- und Nachteile – je nachdem, wen du als Kunden hast:
- Vorteil bei Privatkunden: Deine Preise sind günstiger, weil keine MwSt. draufkommt. Das kann ein Wettbewerbsvorteil sein.
- Nachteil bei Geschäftskunden: Unternehmer können keine Vorsteuer aus deinen Rechnungen ziehen – das macht dich teurer im B2B-Vergleich.
- Vorteil administrativ: Keine Umsatzsteuervoranmeldungen, keine Jahres-UStE, weniger Bürokratie.
- Nachteil bei Investitionen: Vorsteuer aus eigenen Einkäufen (z.B. Laptop, Software) kannst du nicht abziehen.
Fazit
Die Kleinunternehmer-Rechnung ist bewusst einfach gehalten – kein MwSt.-Ausweis, keine Netto-Brutto-Aufteilung. Das Einzige, was du nicht vergessen darfst, ist der Pflichthinweis auf § 19 UStG. Nutze die Vorlage oben als Ausgangspunkt und passe sie auf deine konkreten Leistungen an.
Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung
Was passiert, wenn ich irrtümlich MwSt. ausweise?
Das ist ein Problem: Du schuldest dem Finanzamt die ausgewiesene Steuer, auch wenn du Kleinunternehmer bist (§ 14c UStG). Du musst die Rechnung korrigieren – am besten Stornierung und Neuausstellung ohne MwSt.-Ausweis.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Du kannst zur Regelbesteuerung optieren – das bindet dich dann für mindestens fünf Jahre. Das lohnt sich, wenn du viele B2B-Kunden hast oder viele Vorsteuer-relevante Investitionen planst.
Muss ich auf jeder Rechnung den § 19 UStG-Hinweis angeben?
Ja – auf jeder Rechnung über 250 Euro brutto. Bei Kleinstbetragsrechnungen bis 250 Euro ist der Hinweis formal nicht erforderlich, aber empfehlenswert.
