Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich ändern (Stand: Juli 2026) – sprich im Zweifel mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich das Arbeitsverhältnis beenden wollen, brauchen sie einen Aufhebungsvertrag. Das klingt technisch – ist aber in der Praxis oft die einfachste und sauberste Lösung für beide Seiten. Was du wissen musst und wie die Vorlage aussieht, zeigen wir dir hier.
- Aufhebungsvertrag = einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Schriftform ist Pflicht – mündliche Vereinbarungen sind unwirksam
- Kein Anspruch auf Aufhebungsvertrag – beide Seiten müssen zustimmen
- Risiko: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen)
- Oft mit Abfindung verbunden – aber kein gesetzlicher Anspruch darauf
Aufhebungsvertrag Vorlage
Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (§ 623 BGB), sonst ist er unwirksam. Hier ist eine Basis-Vorlage mit den wichtigsten Punkten:
zwischen
[Name des Arbeitgebers / Firma], [Adresse], vertreten durch [Name] – nachfolgend „Arbeitgeber“ –
und
[Name des Arbeitnehmers], [Adresse] – nachfolgend „Arbeitnehmer“ –
§ 1 – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Parteien sind einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum [Datum] endet.
§ 2 – Abfindung (optional)
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von ____________ Euro brutto als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Zahlung erfolgt zum [Datum].
§ 3 – Urlaub und Überstunden
Offene Urlaubstage ([Anzahl] Tage) werden bis zum Beendigungsdatum gewährt / werden ausgezahlt. Noch offene Überstunden ([Anzahl] Stunden) werden mit der letzten Gehaltsabrechnung vergütet.
§ 4 – Freistellung (optional)
Der Arbeitnehmer wird ab dem [Datum] unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung auf verbleibenden Urlaub unwiderruflich freigestellt.
§ 5 – Zeugnis
Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote „sehr gut“ / „gut“.
§ 6 – Ausgleichsklausel
Mit Erfüllung dieses Vertrags sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten, soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist und soweit gesetzlich zulässig.
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung: Was ist der Unterschied?
Bei einer Kündigung beendet eine Partei das Arbeitsverhältnis einseitig – mit Kündigungsschutz, Fristen und möglichem Gerichtsstreit. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen eine einvernehmliche Vereinbarung. Beide Seiten müssen zustimmen, was bedeutet, dass du als Arbeitnehmer nicht verpflichtet bist, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben – und als Arbeitgeber keinen Anspruch darauf hast, dass der Mitarbeiter zustimmt.
Der Vorteil für den Arbeitgeber: Keine Einhaltung von Kündigungsfristen nötig, kein Risiko einer Kündigungsschutzklage. Der Vorteil für den Arbeitnehmer: Oft Abfindung, klares Datum, manchmal bessere Konditionen als bei einer Kündigung.
Das Sperrzeitrisiko beim Arbeitslosengeld
Das ist der wichtigste Nachteil eines Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer: Wer selbst an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Die Bundesagentur für Arbeit kann den Aufhebungsvertrag als „versicherungswidriges Verhalten“ werten.
Ausnahmen gibt es – zum Beispiel wenn der Arbeitgeber sonst zum selben Zeitpunkt betriebsbedingt gekündigt hätte, die Kündigungsfrist also eingehalten wird. Endet das Arbeitsverhältnis mit Abfindung früher als die ordentliche Kündigungsfrist, kann das Arbeitslosengeld zusätzlich ruhen (§ 158 SGB III). Das sollte im Aufhebungsvertrag dokumentiert sein. Lass dich im Zweifelsfall von einem Arbeitsrechtler beraten.
Abfindung im Aufhebungsvertrag
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – weder bei Kündigung noch beim Aufhebungsvertrag. Trotzdem ist eine Abfindung in vielen Fällen üblich, weil der Arbeitgeber damit das Einverständnis des Arbeitnehmers „kauft“.
Die Faustregel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Also bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und 3.000 Euro Bruttogehalt wären das 7.500 Euro Abfindung. Das ist aber keine gesetzliche Grundlage, sondern Verhandlungssache. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig und werden als Arbeitslohn versteuert. Es gibt jedoch die Fünftelregelung (§ 34 EStG), die die Steuerlast auf außerordentliche Einkünfte mildern kann. Lass das steuerlich prüfen.
Was beim Unterschreiben zu beachten ist
Der Arbeitnehmer hat kein gesetzliches Widerrufsrecht nach Unterzeichnung. Wenn du als Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, ist das in der Regel bindend – auch wenn du es später bereust. Nimm dir Zeit, bevor du unterschreibst. Lass den Vertrag von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft prüfen, wenn du dir nicht sicher bist.
Für beide Seiten gilt: Schreib alle vereinbarten Punkte in den Vertrag. Was nicht drinsteht, lässt sich später kaum durchsetzen – das gilt für die Abfindung genauso wie für die Zeugnisnote oder die Freistellung. Ein Arbeitszeugnis an sich kann der Arbeitnehmer aber schon von Gesetzes wegen verlangen (§ 109 GewO).
Fazit
Ein Aufhebungsvertrag ist die sauberste Methode, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – ohne Streit, ohne Kündigungsschutzklage. Nutze die Vorlage oben als Ausgangspunkt und passe sie an deine konkrete Situation an. Wichtig für Arbeitnehmer: Das Sperrzeitrisiko beim Arbeitslosengeld immer vorher prüfen – im Zweifel Beratung holen.
Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
In der Regel nein – es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter unzulässigem Druck gesetzt hat (arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung). Dann kann der Vertrag angefochten werden.
Muss ein Aufhebungsvertrag notariell beglaubigt werden?
Nein. Es reicht die einfache Schriftform mit Unterschriften beider Parteien. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben.
Darf der Arbeitgeber mich zum Aufhebungsvertrag zwingen?
Nein. Einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen ist freiwillig. Druck oder Drohungen („Unterschreib, oder ich kündige dir fristlos“) können den Vertrag anfechtbar machen. Unterschreib nichts unter Zeitdruck – du hast das Recht, dir Bedenkzeit zu erbitten.
