Sobald du deinen ersten Mitarbeiter einstellst, beginnt eine Frist. Neue Betriebe haben in Deutschland sechs Monate Zeit, um ihre arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 nachzuweisen. Wer das versäumt, bekommt von seiner Berufsgenossenschaft automatisch einen Dienstleister zugewiesen, auf eigene Kosten. Im Ernstfall kommen Bußgelder bis 25.000 Euro dazu.
Für Startups ist diese Pflicht doppelt relevant. Erstens gilt sie schon ab einer einzigen beschäftigten Person, auch bei Werkstudent:innen und Minijobs. Zweitens wurde die Vorschrift zum Januar 2026 neu gefasst, mit Erleichterungen, die gerade für kleine Teams interessant sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland zur Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, ab dem ersten Beschäftigten.
- Seit Januar 2026 liegt die Grenze für vereinfachte Betreuungsmodelle bei 20 (statt bisher 10) Beschäftigten. Das entlastet Startups spürbar.
- Bis zu einem Drittel der Betreuungsstunden darf nun digital erfolgen, etwa per Videokonferenz. Der organisatorische Aufwand sinkt dadurch deutlich.
Was ist die DGUV Vorschrift 2 eigentlich?
Die DGUV Vorschrift 2 ist das zentrale Regelwerk, das festlegt, wie Betriebe in Deutschland ihre arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren müssen. Dahinter steckt die Pflicht, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Beide beraten dich zu Gefährdungen am Arbeitsplatz, helfen bei der Gefährdungsbeurteilung und unterstützen dich bei der Umsetzung gesetzlicher Schutzmaßnahmen.
Juristisch verortet ist das Ganze im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und wird durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Klingt bürokratisch, ist es teilweise auch. Aber der Kern ist simpel: Jemand mit Fachkenntnis schaut sich an, wo in deinem Betrieb Risiken lauern, und hilft dir, sie zu beseitigen oder zu minimieren.
Die Vorschrift schließt dabei eine wichtige Lücke im deutschen Arbeitsschutzrecht. Das ASiG formuliert den grundsätzlichen Auftrag, die DGUV V2 übersetzt ihn in konkrete, messbare Pflichten. Für Gründer:innen bedeutet das: Wer die Vorschrift kennt, weiß genau, was zu organisieren, zu dokumentieren und nachzuweisen ist.
Warum gilt sie schon ab dem ersten Mitarbeitenden?
Viele Gründer:innen gehen davon aus, dass Arbeitsschutzpflichten erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße greifen. Das ist ein Trugschluss. Bereits ab einer beschäftigten Person bist du als Arbeitgeber:in in der Pflicht, egal ob es sich um eine Werkstudentin, einen Minijobber oder einen festangestellten Entwickler handelt.
Neue Betriebe haben laut Berufsgenossenschaft sechs Monate nach der Gründung Zeit, ihre Betreuung nachzuweisen. Wer diese Frist verstreichen lässt, bekommt von der BG automatisch einen Betreuungsdienstleister zugewiesen, auf eigene Kosten. Das ist weder günstig noch kann man sich aussuchen, mit wem man zusammenarbeitet.
Hinzu kommt: Fehlt die Betreuung und es passiert ein Arbeitsunfall, gilt das als organisatorisches Verschulden. Deine gesetzliche Haftungsposition bricht damit weg. Die Berufsgenossenschaft kann Behandlungs- und Rehakosten direkt bei dir zurückfordern. Für ein bootstrappendes Startup ist das potenziell existenzbedrohend.
Die Neufassung ab 2026: Was sich für Startups verbessert hat
Zum Jahresbeginn 2026 trat eine überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Für Startups sind vier Änderungen besonders relevant.
Höherer Schwellenwert für vereinfachte Modelle. Die Grenze für die Regelbetreuung nach Anlage 1 und das Kompetenzzentrenmodell wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Startups mit bis zu 20 Mitarbeitenden können jetzt die flexibleren und oft günstigeren Betreuungsmodelle nutzen. Das ist finanziell spürbar, gerade in der Wachstumsphase.
Digitale Betreuung ist offiziell erlaubt. Bis zu einem Drittel der Betreuungsstunden darf nun per Telefon oder Videokonferenz durchgeführt werden, in gut dokumentierten Fällen sogar bis zur Hälfte. Voraussetzung ist, dass die Fachperson den Betrieb aus mindestens einem persönlichen Besuch kennt. Das senkt den Koordinationsaufwand erheblich, besonders für Remote-orientierte Startups.
Einheitlicher Mindestanteil statt Pro-Kopf-Regel. Bisher galt in der Grundbetreuung ein Minimum von 0,2 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr oder 20 Prozent der Einsatzzeit, je nachdem, was größer war. Für Betriebe der Gruppe III mit nur 0,5 Stunden Gesamtbetreuung pro Kopf bedeutete das effektiv einen Mindestanteil von 40 Prozent für jede Fachgruppe. Ab 2026 entfällt die Pro-Kopf-Vorgabe, es gilt einheitlich ein Minimum von 20 Prozent für Betriebsarzt und Sifa. Für Bürobetriebe in Gruppe III ist das eine spürbare Flexibilisierung.
Erweiterter Fachkräftekreis. Neben Ingenieur:innen und Techniker:innen können sich künftig auch Absolvent:innen aus Physik, Chemie, Biologie, Arbeitspsychologie oder Arbeitswissenschaften als Sifa qualifizieren. Das verbreitert den Markt und kann mittelfristig die Verfügbarkeit und die Kosten verbessern.
Welches Betreuungsmodell passt zu deinem Startup?
Die DGUV Vorschrift 2 kennt vier Betreuungsmodelle, die sich nach Betriebsgröße und organisatorischen Voraussetzungen unterscheiden. Welches Modell für dich in Frage kommt, ist keine freie Wahl, sondern ergibt sich aus klaren Kriterien.
Bis 20 Beschäftigte: Kompetenzzentrenmodell (Anlage 4). Als Unternehmer:in absolvierst du eine kurze Basisqualifizierung bei deiner Berufsgenossenschaft. Danach kannst du viele Arbeitsschutzthemen selbst steuern und greifst nur bei Bedarf auf eine Sifa oder Betriebsärzt:in zu. Das Modell ist oft kostenlos über die BG verfügbar und für bootstrappende Startups hochattraktiv.
Bis 50 Beschäftigte: Unternehmermodell (Anlage 3). Ähnlich wie das Kompetenzzentrenmodell, mit etwas mehr Eigenverantwortung und regelmäßigen Informationspflichten. Du schulst dich, übernimmst laufende Aufgaben selbst und ziehst externe Fachkräfte nur bei konkreten Anlässen hinzu.
Ab 21 Beschäftigte: Regelbetreuung (Anlage 2). Hier gelten feste Einsatzzeiten für Sifa und Betriebsarzt. Der genaue Umfang richtet sich nach der Branche (Betreuungsgruppe I bis III) und der Mitarbeitendenzahl. Bürobetriebe fallen typischerweise in Gruppe III mit dem geringsten Betreuungsaufwand von 0,5 Stunden pro Person und Jahr.
Vereinfachte Regelbetreuung (Anlage 1). Für Betriebe bis 20 Beschäftigte, die sich nicht für eines der alternativen Modelle entscheiden. Die Betreuung erfolgt hier anlassbezogen, mit einer Erstbegehung und gezielten Einsätzen bei konkretem Bedarf.
Was passiert, wenn du die DGUV Vorschrift 2 ignorierst?
Ignorieren ist die teuerste Option. Die Berufsgenossenschaft prüft aktiv, ob Betreuungsstrukturen vorhanden sind. Kontrollen laufen in der Praxis oft unangemeldet ab. Fehlen Nachweise, folgt zunächst eine Mängelanzeige mit Fristsetzung. Wer dann nicht reagiert, riskiert ein formelles Verfahren.
Nach Paragraf 20 ASiG können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Das ist der sichtbare Teil des Risikos. Der unsichtbare ist gefährlicher: Fehlt die Betreuung und es kommt zu einem Arbeitsunfall, entfällt dein Haftungsprivileg nach Paragraf 104 SGB VII. Die Berufsgenossenschaft kann Unfallkosten direkt bei dir zurückholen. Parallel dazu droht die persönliche Haftung der Geschäftsführung auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Für etablierte Mittelständler ist das ein kalkulierbares Risiko. Für ein Startup ohne Puffer kann ein einziger Fall das Aus bedeuten.
Was kostet die Umsetzung?
Die Kosten sind für Startups oft überschaubarer, als befürchtet. Es gibt verschiedene Wege.
Kompetenzzentrenmodell über die BG. Für Betriebe bis 20 Beschäftigte bieten viele Berufsgenossenschaften die Grundbetreuung kostenlos an. Du zahlst mit deinen BG-Beiträgen quasi schon dafür.
Externer Dienstleister, stundenbasiert. Stundensätze für Betriebsärzte liegen typischerweise zwischen 120 und 170 Euro, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zwischen 50 und 150 Euro pro Stunde. Für ein Startup mit 15 Mitarbeitenden in einer niedrigen Gefährdungsklasse kommst du realistisch auf 500 bis 1.500 Euro im Jahr.
Pauschalmodelle. Manche Anbieter berechnen die Grundbetreuung ab 30 bis 50 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Das vereinfacht die Budgetplanung deutlich.
Kombipakete. Viele Anbieter bündeln sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung in einem Paket. Das spart Kosten und Organisationsaufwand.
Stell dir die Frage anders: Was kostet es, wenn ein Teammitglied wegen eines vermeidbaren Unfalls wochenlang ausfällt? Oder wenn die BG bei einer Prüfung feststellt, dass keine Gefährdungsbeurteilung existiert? Die Betreuungskosten stehen in keinem Verhältnis zu den Folgekosten bei Verstößen.
Praktische Tipps: DGUV V2 im Startup schlank aufsetzen
Arbeitsschutz und Startup-Mentalität schließen sich nicht aus. Mit diesen Schritten baust du eine solide Basis, ohne dich in Bürokratie zu verlieren.
- Berufsgenossenschaft identifizieren. Je nach Branche bist du bei der VBG, BG ETEM, BGN oder einer anderen BG versichert. Ruf dort an und frag nach dem passenden Betreuungsmodell für deine aktuelle Größe.
- Modell wählen. Für die meisten Startups unter 20 Personen ist das Kompetenzzentrenmodell die erste Wahl, weil kostenfrei und flexibel.
- Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die BG-eigenen Online-Tools (etwa GEDOKU von der VBG) führen dich durch den Prozess. Bei einem reinen Büro-Startup brauchst du dafür keinen halben Tag.
- Ersthelfer:in benennen. Ab zwei Beschäftigten ist eine ausgebildete Ersthelfer-Person Pflicht. Viele BGs bieten die Ausbildung kostenlos an.
- Dokumentieren. Betreuungsvertrag, Qualifikationsnachweise, Berichte und Unterweisungen archivieren. Bei einer Prüfung wird genau das verlangt.
Häufig gestellte Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitenden greift die DGUV Vorschrift 2?
Ab einer einzigen beschäftigten Person. Die Pflicht greift unabhängig von der Unternehmensgröße, Rechtsform oder Branche. Auch Werkstudent:innen und Minijobber:innen zählen.
Kann ich die Betreuung im Startup selbst übernehmen?
Ja, im Rahmen des Kompetenzzentrenmodells (bis 20 Beschäftigte) oder des Unternehmermodells (bis 50 Beschäftigte). Du absolvierst dafür eine Basisqualifizierung bei deiner BG. Bei konkreten Beratungsanlässen musst du trotzdem Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft hinzuziehen.
Was passiert, wenn ich keine Betreuung nachweisen kann?
Die Berufsgenossenschaft weist dir nach sechs Monaten automatisch einen Betreuungsdienstleister zu, auf deine Kosten. Bußgelder bis 25.000 Euro können hinzukommen. Bei einem Arbeitsunfall ohne Betreuungsnachweis stehst du haftungsrechtlich schlecht da.
Gilt die Pflicht auch für Remote-Teams?
Ja. Auch wenn dein Team überwiegend im Homeoffice arbeitet, bleibst du als Arbeitgeber:in für den Arbeitsschutz verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst dann auch die Arbeitsplätze zu Hause, etwa Ergonomie und psychische Belastungen. Die neue Regelung zur digitalen Betreuung kommt dir hier entgegen.
Wie oft kommt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Betrieb?
Das hängt vom Betreuungsmodell ab. Im Kompetenzzentrenmodell erfolgt die Betreuung anlassbezogen. In der Regelbetreuung richtet sich die Einsatzzeit nach Branche und Mitarbeitendenzahl. Für Bürobetriebe liegt der Aufwand typischerweise bei 0,5 Stunden pro Person und Jahr.
