Hand aufs Herz: Wenn du gerade ein Startup aufbaust, steht Arbeitsschutz vermutlich nicht ganz oben auf deiner Prioritätenliste. Produkt, Funding, Team, Marketing. Da bleibt für Themen wie Gefährdungsbeurteilung und Fachkraft für Arbeitssicherheit gefühlt keine Zeit. Verständlich. Aber riskant.
Denn die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung gilt ab dem ersten Mitarbeitenden. Egal ob du ein Drei-Personen-Team im Coworking-Space leitest oder schon 30 Leute in einem eigenen Büro beschäftigst. Die DGUV Vorschrift 2 regelt seit Anfang 2026 in einer aktualisierten Fassung, wie diese Betreuung aussehen soll. Und wer die Vorgaben ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch die Gesundheit seines Teams.
Das Wichtigste in Kürze
- Jedes Unternehmen mit mindestens einer beschäftigten Person braucht eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
- Seit Januar 2026 liegt die Grenze für vereinfachte Betreuungsmodelle bei 20 (statt vorher 10) Beschäftigten, was gerade Startups finanziell entlastet.
- Bis zu einem Drittel der Betreuungsstunden darf nun digital erfolgen, etwa per Videokonferenz, was den organisatorischen Aufwand deutlich senkt.
Was bedeutet sicherheitstechnische Betreuung überhaupt?
Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Baustein des Arbeitsschutzes. Dahinter steckt die Beratung und Unterstützung deines Unternehmens durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Diese Person prüft Arbeitsplätze auf Gefahren, hilft bei der Gefährdungsbeurteilung und berät dich zu Schutzmaßnahmen.
Geregelt wird das Ganze im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2. Neben der Sifa schreibt das Gesetz auch eine betriebsärztliche Betreuung vor. Beide zusammen bilden das Grundgerüst der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Klingt bürokratisch? Ist es teilweise auch. Aber der Kern ist simpel: Jemand mit Fachkenntnis schaut sich an, wo in deinem Betrieb Risiken lauern, und hilft dir, sie zu beseitigen oder zu minimieren.
Warum betrifft das auch kleine Startups?
Viele Gründer:innen gehen davon aus, dass Arbeitsschutzpflichten erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße greifen. Das stimmt nicht. Bereits ab einer beschäftigten Person bist du als Arbeitgeber:in in der Pflicht. Neue Betriebe haben laut Berufsgenossenschaft sechs Monate nach der Gründung Zeit, ihre Betreuung nachzuweisen. Wird diese Frist versäumt, weist die BG automatisch einen Betreuungsdienstleister zu.
Gerade für Startups ist das Thema aus mehreren Gründen relevant:
- Junge Teams arbeiten oft unter Zeitdruck und übersehen Gefährdungen schneller
- Büros werden improvisiert eingerichtet, Ergonomie kommt zu kurz
- Coworking-Spaces oder Kellerräume erfüllen nicht immer die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung
- Wer mit Hardware, Prototypen oder in Laboren arbeitet, hat zusätzliche Gefährdungspotenziale
Hast du dich schon mal gefragt, ob der Kabelsalat unter deinem Schreibtisch eigentlich vorschriftsgemäß ist? Oder ob die Beleuchtung im Büro den Mindestwerten entspricht? Genau solche Fragen klärt die sicherheitstechnische Betreuung.
Die DGUV Vorschrift 2: Was sich 2026 geändert hat
Zum Jahresbeginn 2026 trat eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Höherer Schwellenwert für vereinfachte Modelle: Die Grenze für die sogenannte Regelbetreuung für Kleinbetriebe und das Kompetenzzentrenmodell wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Startups mit bis zu 20 Mitarbeitenden können jetzt die flexibleren und oft günstigeren Betreuungsmodelle nutzen.
Digitale Betreuung ist offiziell erlaubt: Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen dürfen ihre Beratung nun auch per Telefon oder Videokonferenz durchführen. Bis zu einem Drittel der Betreuungsstunden kann digital ablaufen, in gut dokumentierten Fällen sogar bis zur Hälfte. Voraussetzung: Die Fachperson kennt den Betrieb aus mindestens einem persönlichen Besuch.
Mindestbeteiligung von 20 %: Beide Fachgruppen (Sifa und Betriebsarzt/-ärztin) tragen in der Grundbetreuung jeweils mindestens 20 % der Einsatzzeit bei. Das verhindert, dass ein Fachgebiet dominiert und das andere nur auf dem Papier existiert.
Erweiterter Fachkräftekreis: Neben Ingenieur:innen und Techniker:innen können sich künftig auch Absolvent:innen aus Physik, Chemie, Biologie, Arbeitspsychologie oder Arbeitswissenschaften als Sifa qualifizieren. Das verbreitert den Markt und kann mittelfristig die Verfügbarkeit und die Kosten verbessern.
Welches Betreuungsmodell passt zu deinem Startup?
Die DGUV Vorschrift 2 bietet verschiedene Modelle an. Welches für dich in Frage kommt, hängt von der Teamgröße ab.
Bis 20 Beschäftigte: Kompetenzzentrenmodell (Anlage 4) Als Unternehmer:in absolvierst du eine kurze Basisqualifizierung bei deiner Berufsgenossenschaft. Danach kannst du viele Arbeitsschutzthemen selbst steuern und greifst nur bei Bedarf auf eine Sifa oder Betriebsärzt:in zu. Dieses Modell ist oft kostenlos über die BG verfügbar und gerade für bootstrappende Startups attraktiv.
Bis 20 Beschäftigte: Alternative Betreuung / Unternehmermodell (Anlage 3) Ähnlich wie das KPZ-Modell, aber mit etwas mehr Eigenverantwortung und regelmäßigen Informationspflichten.
Ab 21 Beschäftigte: Regelbetreuung (Anlage 2) Hier gelten feste Einsatzzeiten für die Sifa und den Betriebsarzt. Der genaue Umfang richtet sich nach der Branche (Betreuungsgruppe) und der Mitarbeitendenzahl. Bürobetriebe fallen typischerweise in die Gefahrengruppe 3 mit dem geringsten Betreuungsaufwand.
Bis 50 Beschäftigte: Wahlmöglichkeit Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können zwischen der Regelbetreuung und dem alternativen Modell wählen. Das gibt Flexibilität, je nachdem wie viel Eigenverantwortung du übernehmen willst.
Was passiert bei einer sicherheitstechnischen Begehung?
Keine Angst vor dem Besuch der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es geht nicht darum, Fehler aufzudecken und mit dem Finger zu zeigen. Die Begehung ist ein Beratungstermin, kein Audit.
Typische Punkte, die bei einer Begehung angeschaut werden:
- Flucht- und Rettungswege: Frei zugänglich und gekennzeichnet?
- Bildschirmarbeitsplätze: Ergonomie, Beleuchtung, Reflexionen?
- Elektrische Geräte: Zustand, Prüffristen, Kabelführung?
- Erste Hilfe: Verbandskasten vorhanden und aufgefüllt, Ersthelfer:innen benannt?
- Brandschutz: Feuerlöscher vorhanden und geprüft?
- Gefährdungsbeurteilung: Dokumentiert und aktuell?
Die Sifa erstellt im Anschluss einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Die meisten davon lassen sich mit wenig Aufwand umsetzen, etwa einen Feuerlöscher besorgen oder die Schreibtischhöhe anpassen.
Was kostet die sicherheitstechnische Betreuung?
Die Kosten sind für Startups oft überschaubarer, als befürchtet. Es gibt verschiedene Wege:
Kompetenzzentrenmodell über die BG: Für Betriebe bis 20 Beschäftigte bieten viele Berufsgenossenschaften die Grundbetreuung kostenlos an. Du zahlst mit deinen BG-Beiträgen quasi schon dafür.
Externer Dienstleister: Unternehmen, die über die BG hinaus betreut werden wollen oder in der Regelbetreuung sind, buchen externe Arbeitsschutzdienstleister. Die Preise liegen je nach Umfang und Branche bei 500 bis 2.000 Euro pro Jahr für kleinere Betriebe.
Kombipakete: Viele Anbieter bündeln sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung in einem Paket. Das spart sowohl Kosten als auch Organisationsaufwand.
Stell dir die Frage anders: Was kostet es, wenn ein Teammitglied wegen eines vermeidbaren Unfalls wochenlang ausfällt? Oder wenn die BG bei einer Prüfung feststellt, dass keine Gefährdungsbeurteilung existiert?
Gefährdungsbeurteilung: Das Herzstück des Arbeitsschutzes
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Dokument deiner Arbeitsschutzorganisation. Sie listet alle Gefährdungen im Betrieb auf und beschreibt die Maßnahmen, die du dagegen ergreifst. Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine GBU zu erstellen und aktuell zu halten.
Für Startups mit überwiegend Büroarbeit ist das kein Mammutprojekt. Die BG-eigenen Tools wie GEDOKU von der VBG führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess. Typische Gefährdungen in einem Büro-Startup:
- Ergonomische Belastungen durch falsche Sitzposition oder zu kleine Monitore
- Psychische Belastungen durch hohe Arbeitsverdichtung und lange Arbeitszeiten
- Elektrische Gefährdungen durch defekte Geräte oder Mehrfachsteckdosen
- Stolper- und Sturzgefahren durch Kabel oder vollgestellte Flure
Wer in der Produktion, im Labor oder im Handwerk arbeitet, hat naturgemäß eine umfangreichere GBU. Aber auch hier helfen branchenspezifische Vorlagen der Berufsgenossenschaften enorm.
Praktische Tipps: Arbeitsschutz im Startup schlank aufsetzen
Arbeitsschutz und Startup-Mentalität schließen sich nicht aus. Mit diesen Schritten baust du eine solide Basis, ohne dich in Bürokratie zu verlieren:
- Berufsgenossenschaft identifizieren: Je nach Branche bist du bei der VBG, der BG ETEM, der BGN oder einer anderen BG versichert. Ruf dort an und frag nach dem passenden Betreuungsmodell.
- Gefährdungsbeurteilung erstellen: Nutze die kostenlosen Online-Tools deiner BG. Für ein reines Büro-Startup brauchst du dafür keinen halben Tag.
- Ersthelfer:in benennen: Ab zwei Beschäftigten brauchst du eine ausgebildete Ersthelfer-Person. Viele BGs bieten die Ausbildung kostenlos an.
- Feuerlöscher und Verbandskasten checken: Klingt banal, wird aber bei Kontrollen als Erstes geprüft.
- Unterweisung dokumentieren: Einmal jährlich (und bei Neueinstellungen) weist du dein Team in die relevanten Sicherheitsthemen ein. Eine kurze, dokumentierte Unterweisung reicht aus.
Häufig gestellte Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitenden brauche ich eine sicherheitstechnische Betreuung? Ab einer einzigen beschäftigten Person. Die Pflicht greift unabhängig von der Unternehmensgröße. Selbst wenn du nur eine Werkstudentin oder einen Minijobber beschäftigst, bist du in der Verantwortung.
Kann ich die sicherheitstechnische Betreuung selbst übernehmen? Ja, im Rahmen des Kompetenzzentrenmodells oder des Unternehmermodells (bis 20 bzw. bis 50 Beschäftigte). Du absolvierst dafür eine Basisqualifizierung bei deiner BG und übernimmst bestimmte Aufgaben eigenverantwortlich. Bei spezifischen Fragen stehen dir Fachkräfte über eine Hotline zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich keine Betreuung nachweise? Deine Berufsgenossenschaft weist dir nach einer Frist von sechs Monaten automatisch einen Betreuungsdienstleister zu. Die Kosten dafür trägst du. Dazu können Bußgelder kommen, und bei einem Arbeitsunfall ohne Betreuungsnachweis stehst du haftungsrechtlich schlecht da.
Wie oft kommt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Betrieb? Das hängt vom Betreuungsmodell und der Betriebsgröße ab. Im Kompetenzzentrenmodell erfolgt die Betreuung anlassbezogen. In der Regelbetreuung richtet sich die Einsatzzeit nach der Branche und der Mitarbeitendenzahl. Für Bürobetriebe liegt der Aufwand typischerweise bei 0,5 Stunden pro Person und Jahr.
Gilt die Betreuungspflicht auch für Remote-Teams? Ja. Auch wenn dein Team überwiegend im Homeoffice arbeitet, bleibst du als Arbeitgeber:in für den Arbeitsschutz verantwortlich. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst dann auch die Arbeitsplätze zuhause, etwa Ergonomie und psychische Belastungen. Die neue Regelung zur digitalen Betreuung kommt dir hier entgegen.
